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  • Bewohnerbeirat

    Mitbestimmung

Bewohnerbeirat

Bewohnerbeiräte der AWO Pflege und Senioren gGmbH

Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass sie gerne auch  in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Bewohnerbeirat. Über ihn können die Bewohner ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen: zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.

Die Besonderheit an den familiären Einrichtungen ist, dass jederzeit Gespräche stattfinden. Fast täglich trifft Mann / Frau sich auf den Wohnbereichen. So werden dringende Themen sehr zeitnah besprochen und an deren Umsetzung gearbeitet.

Der Bewohnerbeirat trifft sich zurzeit monatlich zu den Bewohnerbeiratssitzungen. Aktuelle Themen werden behandelt und Informationen werden über eine eigene Heimzeitung “Brauhaus aktuell“ monatlich den Bewohner/innen zugestellt.

Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre gewählt.

Der Bewohnerbeirat des Seniorenzentrum "Altes Brauhaus zur Nette" besteht aus folgenden Personen:

  • Barbara Rollmann
  • Erna Üpping
  • Hedwig Iberl

Der Bewohnerbeirat des Seniorenzentrum "Haus Kettig" besteht aus folgenden Personen:

  • Erika Trennheuser 
  • Anni Schmidt
  • Heidemarie Leitner
  • ​Ursula Wessling
  • Doris Becker

Aufgaben des Bewohnerbeirats

Aufgabe des Bewohnerbeirats ist es, mit der Heimleitung/Träger zu sprechen. Dabei soll er:

  • die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung bringen und im Gespräch mit der Leitung des Hauses Möglichkeiten der Umsetzung besprechen
  • bei erkannten Verbesserungen zwischen den „Parteien“ vermitteln
  • ganz besonders freuen wir uns über eigene Vorschläge, Wünsche und Anregungen


Der Bewohnerbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben: zum Beispiel

  • durch Besuche
  • besondere Gesprächsangebote
  • indem er sie in Veranstaltungen einbindet und
  • die Heimleitung zu besonderen Initiativen anregt.


Grundsätzlich besitzt der Bewohnerbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet auch, der Bewohnerbeirat muss vor einer Entscheidung des Heimträgers rechtzeitig und umfassend informiert werden.


Wählbare Personen

  • die Heimbewohnerinnen und -bewohner
  • deren Angehörige
  • sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohner/innen
  • Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
  • von der zuständigen Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.

Weitere Informationen über die Heimmitwirkungsverordnung »
Weitere Informationen über den 
Bewohnerbeirat »